Fragen zur Verbandsgründung

1. Mehrwert einer Mitgliedschaft

Wir sind bereits als Minis in unserer Gemeinde aktiv. Warum sollten wir eine Ortsgruppe des Verbandes gründen?

Es ist toll, dass ihr euch als Minis engagiert und so eure Gemeinde bereichert! Wenn ihr
Mitglied in unserem Verband werdet und eine eigene Ortsgruppe gründet, könnt ihr
Ministrant:innen noch einmal ganz anders erleben. Ihr werdet Teil einer großen,
demokratisch organisierten Gemeinschaft von Ministrant:innen und vernetzt euch so mit
vielen Minis aus der ganzen Diözese Rottenburg-Stuttgart. Ihr könnt euch für demokratische
Werte in der kirchlichen Jugendarbeit einsetzen, trefft andere Jugendliche und junge
Erwachsene auf Regionaltreffen und Diözesanversammlungen, lernt durch Workshops
neues Know-How für die Ministrantenarbeit und stärkt die Stimme der Ministrant:innen im
BDKJ Rottenburg-Stuttgart.

Was bringt mir eine Mitgliedschaft als Ministrant:in?

Als Mitglied im Verband bist du Teil einer großen Gemeinschaft aller Minis in der Diözese.
Damit trägst du auch dazu bei, mehr Stimmen im BDKJ zu bekommen. Diese werden
nämlich nach der Mitgliederzahl des Verbandes berechnet. Wenn alle Minis der Diözese im
Verband mitmachen, sind wir der größte Verband im BDKJ Rottenburg-Stuttgart. Außerdem
bekommst du als Verbandsmitglied Vergünstigungen bei verschiedenen
Verbandsveranstaltungen.

Muss ich Mitglied werden?

NEIN! Die Mitgliedschaft ist vollkommen freiwillig. Ministrieren ist unabhängig vom Verband.
Dieser Grundsatz ist für uns sehr wichtig.

2. Verbandsstrukturen

Wie ist der Verband strukturiert?

Die Basis des Verbands bilden die so genannten Ortsgruppen. Eine Ortsgruppe kann zum
Beispiel eurer Kirchengemeinde oder Seelsorgeeinheit entsprechen. Als Ortsgruppe gestaltet
und erlebt ihr die Ministrantenarbeit direkt vor Ort und seid ganz nah dran an den Minis von
Jung bis Alt! Darüber liegt die Regionsebene, die in den meisten Fällen den Dekanaten oder
Dekanatsbezirken entspricht. Über der Regionsebene befindet sich die Diözesanebene, die
durch die Diözesanoberministrant:innen vertreten wird.
Neben dem beschriebenen Verband, der als n.e.V. (nicht eingetragener Verein) gegründet
ist, gibt es den eingetragenen Trägerverein St. Tarzisius Rottenburg-Stuttgart e.V.. In diesem
sogenannten Trägerverein werden alle finanziellen Angelegenheiten abgewickelt. Als
Ortsgruppe seid ihr davon aber nicht direkt betroffen.

Wer sind die DiOmis?

Die DiOmis (Diözesanoberministrant:innen) sind gewählte Vertreter:innen, die immer für 2
Jahre im Amt sind. Insgesamt gibt es 6 DiOmis. Davon müssen 2 männlich und 2 weiblich
sein. 2 weitere Stellen sind geschlechtsunabhängig. Die DiOmis vertreten den Verband
gegenüber anderen Verbänden, insbesondere dem BDKJ und anderen Diözesen. Sie sind
Verbandsleitung und Vereinsvorstand in einem, aber im Grunde sind sie wie ihr, sie sind
Minis.

Was ist ein Arbeitskreis (AK) und welche Arbeitskreise gibt es?

Arbeitskreise sind Gruppen von Minis, die sich regelmäßig treffen, um gemeinsam etwas zu
erarbeiten. Sie sind auf Dauer eingerichtet und haben einen festen Arbeitsauftrag. Die
Mitglieder werden für eine bestimmte Amtszeit (in der Regel 2 Jahre) gewählt. Es gibt den
AK Bildung, der vor allem Bildungsangebote für Minis erarbeitet. Der AK Öffentlichkeitsarbeit
kümmert sich zum Beispiel um den Instagram-Kanal und die Homepage. Der AK Spiri
bereitet unter anderem die spirituellen Impulse für die Diözesanversammlungen vor. Und der
AK Party kümmert sich um das Abendprogramm bei der Diözesanversammlung. Die
genauen Arbeitsaufträge sind auf der Homepage unter Arbeitskreise zu finden. Außerdem
gibt es seit 2025 den AK Verbandszukunft. Seine Hauptaufgabe ist es, Ortsgruppen und
Regionsebenen bei der Gründung zu unterstützen. Mitglied in einem AK kann jedes
Verbandsmitglied werden. Man muss sich nur zur Wahl stellen und gewählt werden.

Ausschüsse - was sind das und welche Ausschüsse gibt es?

Ausschüsse übernehmen Aufgaben während der Diözesanversammlung und sorgen für
einen reibungslosen Ablauf. Zum einen gibt es den Wahlausschuss, der alle Wahlen
während der Versammlung durchführt und vorbereitet. Zum anderen gibt es den
Technikausschuss, der sich um die notwendige Technik während der Diözesanversammlung
kümmert.

Was ist, wenn wir die einzige Ortsgruppe in der Region sind?

Wenn es bei euch keine Regionsebene gibt und ihr die einzige Ortsgruppe in der Region
seid, könnt ihr direkt zur Diözesanversammlung kommen und habt zwei Stimmen. Alternativ
könnt ihr euch auch einer benachbarten Regionsebene anschließen. Wenn ihr wissen wollt,
ob das für euch in Frage kommt, wendet euch gerne an die Diözesanoberminis oder an den
AK Verbandszukunft.

Was bedeutet es, dass die Regionsebenen und Ortsgruppen unselbständig sind?

Unselbständigkeit ist ein juristischer Begriff. Er bezieht sich darauf, dass außer den DiOmis
oder den von ihnen beauftragten Personen kein anderer Vertreter des Vereins berechtigt ist,
Geschäfte abzuschließen

Wie wird die Leitung unserer Ortsgruppe bestimmt?

Da unser Verband demokratisch aufgebaut ist und die Teilhabe aller Mitglieder auch an den
Entscheidungsprozessen fördert, müssen die Oberministrant:innen als Leitung einer
Ortsgruppe gewählt werden. Das gleiche gilt auch für die Regionsleitung. In beide Ämter
kann jedes Regel- bzw. Einzelmitglied gewählt werden, nicht aber Fördermitglieder.
Oberministrant:innen müssen hierbei mindestens 14 Jahre alt sein,
Regionsoberministrant:innen sogar 16 Jahre alt.

Wie können wir uns als Ortsgruppe auf den höheren Ebenen engagieren?

Eure gewählten Oberministrant:innen vertreten eure Ortsgruppe auf Regionsebene und
nehmen an der (mindestens) jährlichen Regionsversammlung teil, um die Regionsleitung
demokratisch zu wählen und die Regionsarbeit zu gestalten, z.B. in Form von
Regionsminitagen, Regionskegelabenden etc. Die gewählten Regionsoberminis wiederum
vertreten die Region in der Diözesanversammlung und wählen die
Diözesanobministrant:innen.
Um sich im Verband einzubringen könnt ihr euch auch in die Arbeitskreise oder Ausschüsse
auf Diözesanebene wählen lassen.

Was bedeutet es, dass es einen Trägerverein gibt?

Der Trägerverein übernimmt alle Finanzgeschäfte für den Diözesanverband. Hierbei ist
jeweils ein Vertreter pro Region Mitglied im Trägerverein um auch hier die Interessen der
Region zu vertreten. Die meisten Minis werden keinen Kontakt zum Trägerverein haben.

3. Mitgliedschaft

Welche Arten von Mitgliedschaften gibt es?

Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft.

Regelmitgliedschaft:

Minis, die sich einer Ortsgruppe zugehörig fühlen, schließen eine Regelmitgliedschaft ab.
Dies ist die häufigste Form der Mitgliedschaft und eignet sich für alle Minis, die auf
Ortsebene aktiv sind. Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 8 € und wird idealerweise von der
Gemeinde oder aus der Minikasse bezahlt.

Einzelmitgliedschaft:

Für Minis, die nicht mehr auf Ortsebene aktiv sind (z.B. weil sie studienbedingt weggezogen
sind), bietet sich die Einzelmitgliedschaft an. Diese ist auf regionaler und diözesaner Ebene
möglich. Einzelmitglieder haben kein Stimmrecht, können aber gewählt werden. Der
Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit wie bei der ordentlichen Mitgliedschaft 8 € pro Jahr.

Fördermitgliedschaft:

Als Fördermitglied unterstützt du den Verband finanziell. Deshalb kannst du den
Jahresbeitrag selbst wählen. Er beträgt jedoch mindestens 25 € pro Jahr. Als Fördermitglied
hast du kein Stimm- und Wahlrecht. Wenn du möchtest, kannst du auf dem Beitrittsformular
angeben, an welche Ortsgruppe oder regionale Ebene 50% deines Mitgliedsbeitrages gehen
soll. Die Fördermitgliedschaft bietet sich daher z.B. für Eltern und ehemalige Ministrant:innen
an, die den Jugendverband unterstützen wollen.

Wie stelle ich einen Mitgliedschaftsantrag?

Das Mitgliedsantragsformular findest du bald auf unserer Homepage minisdrs.de

Kündigung der Mitgliedschaft?

Du kannst hierfür eine formlose schriftliche Mitteilung an deine Ortsgruppe oder an die
Diözesanebene schicken. Sie kann wie folgt aussehen:
Ich Eva Musterfrau trete zum 30.02.2026 aus dem Diözesanverband der Minis Rottenburg
Stuttgart aus.
Der Austritt wird immer zum Ende des Kalenderjahres wirksam.

4. Fragen zur Ortsgruppe

Was brauchen wir, um eine Ortsgruppe zu gründen und wie funktioniert das?

Um eine Ortsgruppe zu gründen, braucht ihr mindestens drei Minis, die Mitglied im Verband
werden wollen, oder bereits sind. Am besten sprecht ihr mit eurem Pfarrer oder eurem
hauptamtlichen Ansprechpartner und sagt, dass ihr eine Ortsgruppe gründen wollt. Hier
könnt ihr vielleicht auch schon klären, ob der Mitgliedsbeitrag von der Kirchengemeinde
übernommen wird oder ob ihr ihn selbst zahlen müsst. Dazu könnt ihr euch auch beim KGR
erkundigen.
Für die Gründung der Ortsgruppe überlegt euch einen Namen, mit dem ihr euch
identifizieren könnt. Zum Beispiel “Minis St. Michael Musterhausen”.
Wenn ihr wollt, könnt ihr euch eine Geschäftsordnung geben.
Wenn ihr euch keine eigene Geschäftsordnung geben wollt, gilt das, was in der
Diözesansatzung geregelt ist.
Zur Gründung der Ortsgruppe trefft ihr euch, füllt gemeinsam das Formular zur Gründung der
Ortsgruppe aus, in das ihr unter anderem euren Namen eintragt. Außerdem wählt ihr eure
Leitung, die Oberminis. Das Formular zur Gründung der Ortsgruppe und eure
Mitgliedsanträge schickt ihr dann an die Diözesanebene.
Wenn ihr eine Ortsgruppe gründen wollt, könnt ihr euch gerne an die Diözesanoberminis
wenden, sie helfen euch zusammen mit den Minis aus dem AK Verbandsentwicklung bei der
Gründung eurer Ortsgruppe.

Auflösung einer Ortsgruppe

Wollt ihr eure Ortsgruppe auflösen, so müsst ihr dies in einer Mitgliederversammlung eurer
Ortsgruppe mit ⅔ Mehrheit beschließen und dem Diözesanverband schriftlich erklären.
Wenn eure Ortsgruppe weniger als 3 Mitglieder hat, wird sie automatisch aufgelöst.

Wann sind wir Beschlussfähig?

Ihr seid als Ortsgruppe immer beschlussfähig, wenn ihr rechtzeitig, also 2 Wochen vorher,
eingeladen habt.

Welche Aufgaben haben wir als Oberminis?

Als gewählte Oberministrant:innen seid ihr die Leitung eurer Ortsgruppe und organisiert Veranstaltungen, vertritt eure Minis vor Ort, verwaltet die Mitglieder der Ortsgruppe, leitet eure (mindestens) jährliche Versammlung und setzt gegebenenfalls deren Beschlüsse um. Ihr seht: Als Oberministrant:innen habt ihr vielfältige Aufgaben, aber eben auch zahlreiche Möglichkeiten, Verantwortung zu übernehmen, die Ministrantenarbeit eurer Gruppe zu gestalten und als junge Menschen in einem tollen Ehrenamt zu wachsen!

Haben wir Nachteile, wenn kein Ministrant:in Mitglied im Verband ist?

Jein, indem niemand Mitglied im Verband ist, können wir nur bedingt eure Interessen vertreten. Ihr bekommt dafür auch keine Strafe oder ähnliches. Ihr verpasst natürlich aber auch Verbandsinterne Aktionen.

5. Fragen zur Regionsebene

Welche Aufgaben hat die Regionsebene?

Die Regionsebene hat die Aufgabe, die Ortsgruppen zu vernetzen und gemeinsame Vertreter zu bestimmen, die dann die Minis der Region bei den Diözesanversammlungen vertreten.

Wie gründet man eine Regionsebene?

Um eine Regionsebene zu gründen, braucht man mindestens zwei Ortsgruppen. Der Ablauf ist ähnlich wie bei der Gründung einer Ortsgruppe. Ihr überlegt euch einen Namen für eure Regionsebene, organisiert eine Gründungsversammlung, bei der die Oberminis aus den jeweiligen Ortsgruppen zusammenkommen und wählt eine Leitung.

Der AK Verbandszukunft und die DiOmis helfen euch auch bei der Gründung der Regionsebene. Meldet euch einfach bei uns.

Was passiert, wenn eine neue Ortsgruppe dazu kommt?

Durch die festen Bereiche, durch die die Regionen definiert sind, wird die Ortsgruppe direkt einer Region zugeordnet.

Was sind unsere Aufgaben als Regionsleitung?

Als Regionsleitung plant und organisiert ihr mindestens eine Regionsversammlung pro Jahr. Darüber hinaus könnt ihr weitere Versammlungen oder Aktionen wie z.B. Ausflüge organisieren und durchführen. Ihr seid auch Ansprechpartner für Ministrant:innenfragen in eurer Region und haltet Kontakt zu den Oberminis aus euren Ortsgruppen.

Außerdem vertretet ihr die Interessen eurer Region bei den Diözesanversammlungen des Verbandes.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit dem Jugendreferat ab?

Die Zusammenarbeit kann sehr unterschiedlich sein, manchmal arbeitet ihr eng zusammen und bereitet gemeinsame Aktionen vor, manchmal habt ihr mit der Organisation der Aktionen kaum etwas zu tun. In jedem Fall solltet ihr als Regionsleitung den Kontakt zum Jugendreferat halten, um als Ansprechpartner in beide Richtungen zu dienen und Informationen weiterzugeben.

Wie kann eine Regionsebene aufgelöst werden?

Die Regionsebene kann mit einer ⅔-Mehrheit auf einer Regionsversammlung aufgelöst werden. Besteht eine Region nur noch aus einer Ortsgruppe, so löst sich die Regionsebene automatisch auf und die Oberminis der Ortsgruppe können diese direkt auf Diözesanebene vertreten.

6. Außenvertretung

Was darf ich als Leitung (Regionalleitung oder Obermini)?

So einschränkend die Unselbstständigkeit zunächst auch sein mag, als Leitung darfst du vieles. Du darfst Aktionen organisieren, den Verband nach außen vertreten, zum Beispiel im Kirchengemeinderat oder in der KJG Ortsgruppe und du darfst zu den Delegiertenversammlungen der Ebene über dir gehen. Du darfst auch Absprachen und Kooperationsvereinbarungen mit anderen treffen, z.B. mit der Kirchengemeinde und dem Jugendreferat.

Was darf ich als Leitung (Regionalleitung oder Obermini) NICHT tun?

In der Außenvertretung darfst du nicht so tun, als würdest du für den ganzen Verband sprechen. Ihr sprecht immer für die Menschen, die euch gewählt haben. Als Obermini also für die Minis eurer Ortsgruppe und als Regionsleitung für die Minis eurer Region.

Vertretung im BDKJ und anderen Verbänden

Wir laden euch herzlich ein, euch im BDKJ und den Verbänden vor Ort zu vertreten und zu vernetzen. Wir freuen uns, wenn ihr Kooperationen und gemeinsame Aktionen plant und durchführt.

Vertretung in der Kirchengemeinde (Jugendausschuss)

Seit einigen Jahren gibt es verpflichtende Jugendvertreter in den Kirchengemeinderäten der Orte. Nehmt an den Sitzungen teil, vertretet eure Ortsgruppe und setzt euch für eure Ministrant:innen ein. Als demokratischer Verband ist uns die Wahrnehmung dieses Rechts und die Demokratie im Allgemeinen sehr wichtig. Es ist aber keine Pflichtaufgabe als Leitung.

7. Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde

Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinde und Ortsgruppe aussehen?

Als Ministrant:innen im Verband seid ihr natürlich nach wie vor Minis eurer Kirchengemeinde. Deshalb ist es sinnvoll, eine gute Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinde und Ortsgruppe anzustreben, denn Kirchengemeinden können euch sehr unterstützen! Zum Beispiel bei der Organisation von Veranstaltungen, Finanzen, Versicherungen, Räumlichkeiten etc.

Am besten besprecht ihr vor der Gründung eurer Ortsgruppe mit eurem Pfarrer oder einer anderen verantwortlichen Person in der Kirchengemeinde, wie die Zusammenarbeit in Zukunft aussehen kann: Welche Wünsche und Unterstützungsbedarfe ihr habt, aber auch, wie ihr euch in der Kirchengemeinde einbringen könnt. Sehr hilfreich ist es auch, wenn ihr einen festen haupt- oder ehrenamtlichen erwachsenen Ansprechpartner habt, der euch als Ortsgruppe begleitet und bei Fragen unterstützt. Das könnte z.B. der Pfarrer, ein pastoraler Mitarbeiter:in oder ein Mitglied des Kirchengemeinderates sein. Für finanzielle und versicherungstechnische Fragen ist die Kirchenverwaltung vor Ort der richtige Ansprechpartner.

Die Eckdaten der Zusammenarbeit könnt ihr auch in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen euch und der Kirchengemeinde festhalten.

Möglichkeiten bei Konflikten

Bei Konflikten könnt ihr euch an die Regions- oder Diözesanoberminis wenden. Diese können euch beraten, Fragen beantworten und eine erste Einschätzung geben.

Was tun, wenn die Gemeinde oder der Pfarrer gegen eine Ortsgruppe ist?

Als Miniverband sind wir Teil des BDKJ. Dessen Grundsatzprogramm sieht vor, dass Jugendliche intern selbständig entscheiden können und dürfen. Daraus ergibt sich, dass man auch ohne Zustimmung der Gemeinde eine Ortsgruppe gründen kann, was aber mit sehr vielen Konflikten in der Gemeinde verbunden sein wird. Es empfiehlt sich daher, eine gemeinsame Lösung zu finden. Am besten wendet ihr euch an eure Regions- oder Diözesanoberminis. Sie werden euch helfen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

8. Organisation von Veranstaltungen

Können wir als Ortsgruppe Veranstaltungen organisieren?

Natürlich könnt ihr als Ortsgruppe eigene Veranstaltungen anbieten (Filmabende, Mini-Wochenenden, Workshops, Ausflüge etc. Wichtig ist aber, dass ihr zusätzlich die Kirchengemeinde als Veranstalter ausweist. Das geht ganz einfach: Auf allen Einladungen / Flyern / Rundbriefen setzt ihr neben eurem Logo / Namen auch das Logo und den Namen eurer Kirchengemeinde. Das ist wichtig, weil eure Veranstaltung dann über die Sammelversicherung der Diözese versichert ist und ihr eventuelle Schäden dort melden könnt.

Können wir auf Regionsebene Veranstaltungen organisieren?

Auch auf Regionsebene könnt ihr Veranstaltungen organisieren. Zum Beispiel kann ein Regionsminitag viele Minis aus der Region zusammenbringen und das Gemeinschaftsgefühl im Verband stärken. Dabei solltet ihr darauf achten, dass ihr neben euch selbst auch euer jeweiliges Dekanatsjugendreferat als Veranstalter kenntlich macht, indem ihr auf allen Plakaten / Einladungen / etc. das Logo und den Namen des Jurefs aufführt. Die Hauptamtlichen der Jurefs unterstützen euch auch gerne, wenn ihr Hilfe bei der Organisation einer regionalen Veranstaltung braucht. Ihr könnt euch auch an die Diözesanoberminis wenden, die euch gerne weiterhelfen.

9. Versicherung/ Haftung

Wie ist man bei Veranstaltungen versichert?

Im Haftpflichtfall wird immer zuerst die private Haftpflichtversicherung des Verursachers in Anspruch genommen. Erst wenn diese den Fall ablehnt oder die Person keine private Haftpflichtversicherung hat, kann die Versicherung der Diözese in Anspruch genommen werden. Die meisten Kinder und Jugendlichen sind über ihre Eltern haftpflichtversichert.

Was muss ich beachten, um gut versichert zu sein?

Es ist unbedingt notwendig, dass ihr auf alle Einladungen / Flyer / Infobriefe zu Veranstaltungen neben eurem Logo und Namen als Ortsgruppe auch das Logo und den Namen eurer Kirchengemeinde druckt. Damit tritt auch die Kirchengemeinde als Veranstalter auf und ihr seid über die Sammelversicherung der Diözese versichert (Unfall- und Haftpflichtversicherung).

Wie hafte ich als Leitung?

Als Verbandsgruppe (Orts- oder Regionsebene) seid ihr Teil des Diözesanverbandes der Minis Rottenburg-Stuttgart. Das bedeutet, dass nicht die einzelnen Mitglieder der Leitung haften, sondern der Diözesanverband, der auch über eine entsprechende Versicherung verfügt. Lediglich bei grob fahrlässigem Verhalten könnte man als Leitung haftbar gemacht werden. Das wären aber eher Fälle wie “Weinprobe mit Zehnjährigen” oder “Autorennen mit Zwölfjährigen“. Wenn ihr unsicher seid, ob ein Veranstaltungsformat geeignet ist, fragt bei euren hauptamtlichen Ansprechpartnern, den Regions- oder Diözesanoberminis nach. Sie beraten euch gerne.

Was ist bei der Aufsichtspflicht zu beachten?

Normalerweise haben die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht über ihre minderjährigen Kinder und Jugendlichen. Bei Veranstaltungen (Gruppenstunde, Minihütte o.ä.) geht diese Aufsichtspflicht auf euch als Veranstalter über.

Die Aufsichtspflicht erstreckt sich zeitlich vom Beginn bis zum Ende der Veranstaltung, wobei darauf zu achten ist, ob die Kinder alleine nach Hause gehen dürfen oder abgeholt werden müssen. Im letzteren Fall sollte die Abholung der Kinder durch die Eltern kontrolliert werden. Bei Änderungen der Zeiten sollten die Eltern informiert werden.

Bei wiederkehrenden Veranstaltungen (z.B. wöchentliche Gruppenstunden) ist eine Übergabe für jeden einzelnen Termin nicht erforderlich.

Die Aufsichtspflicht umfasst den Schutz von Leib, Seele, Bewegungsfreiheit und Eigentum der anvertrauten Kinder sowie den Schutz Dritter vor Schäden durch die Kinder. Mit anderen Worten: Die Kinder und ihr Eigentum müssen vor Schaden bewahrt werden und die Kinder selbst dürfen anderen oder deren Eigentum keinen Schaden zufügen.

Für die Ausübung der Aufsichtspflicht ist es daher wichtig, Regeln für die Kinder aufzustellen, diese zu erklären und auch zu kontrollieren. Dabei kann die “Enge” der Kontrolle unterschiedlich sein: 16-jährige Jugendliche können vermutlich eine halbe Stunde alleine im Gemeindehaus einen Film anschauen, während 10-jährige Kinder nicht alleine die nächste Großstadt erkunden sollten.

Bei besonderen Gefahren (Schwimmen, Straßenverkehr, Lagerfeuer etc.) sollte besonders aufgepasst werden und vorher z.B. die Schwimmfähigkeit bei den Eltern abgefragt werden. Bei besonderen Aktivitäten wie Klettern oder Schwimmen ist es zudem sinnvoll, eine Person mit entsprechender Zusatzqualifikation (z.B. Rettungsschwimmer) dabei zu haben.

Zur Aufsichtspflicht gehört auch die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und des Sexualstrafrechts.

Brauche ich ein Präventionskonzept für meine Veranstaltung?

Der Diözesanverband der Minis Rottenburg-Stuttgart hat ein allgemeines Präventionskonzept, das auch für eure Veranstaltungen genutzt werden kann. Es ist wichtig, dass ihr euch mit diesem Konzept vertraut macht und die darin beschriebenen Schritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung / Missbrauch kennt. Ebenso ist es hilfreich, wenn ihr bei der Planung eurer Veranstaltung eine Art Risikoanalyse durchführt und euch fragt: Welche besonderen Risiken könnten bei unserer Veranstaltung auftreten? Wie sind die Räumlichkeiten ausgestattet? Gibt es abschließbare und nach Geschlechtern getrennte Duschkabinen? Findet die Veranstaltung an einem Ort statt, der auch für Fremde frei zugänglich ist? Die Ergebnisse der Analyse sollten am besten schriftlich festgehalten werden.

Was ist im Versicherungs-/Haftungsfall zu beachten?

Alle Versicherungsfälle sollten ausführlich dokumentiert und über das Pfarramt gemeldet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Meldung des Versicherungsfalles zeitnah (max. 1-2 Tage nach dem Ereignis) erfolgt, da die meisten Versicherungen enge Meldefristen haben. Eure Kirchenpfleger:in bzw. eure hauptamtlichen Ansprechpersonen unterstützen euch sicher dabei.

10. Finanzen

Kann unsere Ortsgruppe ein eigenes Konto eröffnen?

Perspektivisch soll es möglich sein, als Ortsgruppe ein Konto innerhalb des Verbandes zu eröffnen. Dafür brauchen wir aber nach der Verbandsgründung noch etwas Zeit, um ein Diözesankonto zu eröffnen und alles einzurichten.

Am einfachsten ist es, wenn die Kirchengemeinde euch wie gewohnt finanziell unterstützt. Dazu kann im Haushalt der Kirchengemeinde ein fester Betrag für euch vorgesehen werden.

Kann unsere Ortsgruppe Geld sammeln, z.B. durch einen Kuchenverkauf?

Ja, das ist prinzipiell möglich. Am besten macht ihr das wie bisher über eure Kirchengemeinde. Bei den Einnahmen ist immer die Mehrwertsteuer zu beachten.